Verordnung über die Einführung von Folien als Versicherungskennzeichen verkündet
31.08.2020
Am 31. August 2020 wurde die Ausnahmeverordnung von Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verkündet, in der unter anderem die Verwendung von Folien als Versicherungskennzeichen eingeführt wurde. Das Bundesverkehrsministerium hat sich im Wesentlichen an dem Wortlaut des Verordnungsentwurfs gehalten. Ab dem kommenden Versicherungsjahr (1. März 2021) können neben Aluminiumschildern auch Folien als Versicherungskennzeichen verwendet werden. Die Folienlösung ist allerdings zunächst auf 3 Jahre zur Erprobung begrenzt. Ob die Folien, wie von unserem Bundesverband im Rahmen der Anhörung infrage stellt, die gleiche Qualität haben werden wie Aluminiumschilder und insbesondere die gleiche Fälschungssicherheit aufweisen werden, bleibt abzuwarten. Der genaue Wortlaut der Verordnung kann dem Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 40, Seite 1968, entnommen werden.
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