Neuer Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu ändern. Eckpunkte der Änderungsverordnung sind u.a.:

 

  • Änderungen zu den Regelungen zur automatisierten Bekanntgabe von Entscheidungen der Zulassungsbehörde
  • dauerhafte Einführung  folierter Versicherungskennzeichen, die bisher nur um Rahmen einer Ausnahmeverordnung bis zum 31. August 2025 verwendet werden durften.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenzugriff
  • Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für Aufbietungen
  • Verlängerung der Frist für die sofortige Inbetriebsetzung von digital zugelassenen Fahrzeugen
  • Erweiterte Haftungsregelungen für Kunden der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • auf entsprechenden Antrag Aushändigung der Zulassungsbescheinigungen durch die Zulassungsbehörde an Großkunden oder andere autorisierte Personen
  • Änderung der Gebührenvorschriften

 

Der BKK hat im Zuge der Verbandsanhörung zu der Änderungsverordnung Stellung genommen und begrüßt, dass bei einigen Anpassungen die Vorschläge des Bundesverbandes aufgenommen wurden. Einzelheiten der Stellungnahme können Sie dem Downloadbereich entnehmen.