Bundesrat beschließt die Änderung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Am 19. Dezember 2025 wurde im Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium eingebrachte Änderungsverordnung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung verabschiedet und am 30. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit ist die Verordnung am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. Folgende Eckpunkte sind hervorzuheben:
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Die Frist für die Teilnahme eines Fahrzeuges ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger im Straßenverkehr wurde aufgrund der Postlaufzeiten bis auf 14 Tage verlängert.
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Bei erwiesener Unzuverlässigkeit des Vertragspartners ist dieser unverzüglich von der Inanspruchnahme der Großkundenschnittstelle auszuschließen.
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Eine verpflichtende Regelung zur Abholung der Zulassungsbescheinigungen bei der Zulassungsbehörde durch Dienstleister wurde abgelehnt. Es bleibt also bei einer Ermessensentscheidung der Zulassungsbehörde.