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Referentenentwurf für Einführung einer Folienlösung bei Versicherungskennzeichen

03.06.2020

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Referentenentwurf vorgelegt, mit dem eine Ausnahmeverordnung zur Einführung einer Folie für Versicherungskennzeichen nach § 26 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren eingeführt werden soll. Hiermit soll das bisherige Aluminiumkennzeichen entfallen, wodurch nach Auffassung des Ministeriums große Mengen an Material eingespart werden sollen. Den Text des Referentenentwurfs fügen wir als PDF Dokument bei. Der Bundesverband Kraftfahrzeugkennzeichen e. V. hat sich gegen diese Folienlösung ausgesprochen. Nach unseren Erkenntnissen und Erfahrungen sind geprägte Kennzeichen grundsätzlich Fälschung sicherer als Folienaufkleber, dafür das prägen und Einfärben der Kennzeichen besondere Maschinen und Werkzeuge benötigt werden. Demgegenüber können Folienaufkleber, selbst mit Hologramme und Sicherheitselementen, durch einscannen vorhandener entsprechender Vorlagen oder Übernahme von Bildern aus dem Internet von jeder Person relativ problemlos hergestellt werden. Des Weiteren ist es rechtlich bedenklich, wenn das Versicherungskennzeichen durch den Halter selbst auf den Folienträger aufgeklebt wird, wodurch das Fahrzeug erst berechtigt ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Eine amtliche oder Berliner Stelle ist hieran nicht beteiligt. Da die Kriterien Sicherheit und Fälschungssicherheit im Vordergrund stehen sollten, haben wir uns für die Beibehaltung der bisherigen Versicherungskennzeichen ausgesprochen.

Anlage: