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Wegfall der Umkennzeichnungspflicht

20.11.2011

Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 1. April 2007 können nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 die Bundesländer auf das grundsätzliche Fortbestehen des Erfordernisses der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbezirks des Fahrzeugs innerhalb der Landesgrenzen verzichten. Den gesamten Wortlaut der FZV entnehmen Sie bitte der Datei Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV.pdf. Hiervon habe einige Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Den aktuellen Sachstand entnehmen Sie bitte der Datei Haltung der Länder. Der BKK e.V. hat gegen die Inanspruchnahme bzw. Ausweitung des § 47 Absatz 1 Nr.2 FZV eine Reihe von Argumenten ins Feld geführt. Einzelheiten können Sie der Datei Argumentationspapier_Umkennzeichnung.pdf entnehmen.